Heute trifft sich der Rechtsausschuss zu seiner zweiten Sitzung. Einziger inhaltlicher Tagesordnungspunkt ist die Frage: Welche Erkenntnisse hatte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft über den Attentäter vom Breitscheidplatz?
In Vorbereitung darauf haben SPD, LINKE und Grüne folgenden Fragenkatalog erarbeitet, der durch den Generalstaatsanwalt beantwortet werden soll.
Fragen in Vorbereitung der 2. Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung am 8.2.2017
1. Welche aktuellen Erkenntnisse gibt es bezüglich der Tatwaffe und zwar im Hinblick auf die Produktionsherkunft, Eigentumshistorie und vor allem darüber, wie und wo Anis Amri sie erlangt hat?
2. Wie oft und wann wurde die Anordnung des AG Tiergarten zur TKÜ und anderen operativen Maßnahmen vom 04.04.2016 erneuert bzw. für welche Zeiträume jeweils angeordnet?
3. Wie oft und in welchen Zeiträumen hat sich Anis Amri nach Kenntnis der GenStA jeweils in Berlin aufgehalten und in welchen konkreten Zeiträumen lag die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr sowie die staatsanwaltliche Zuständigkeit bei den Berliner Behörden?
4. Im Laufe der Zeit haben sich die Anschlagspläne des Amri anhand anderer Anschläge in Europa entwickelt. Nach den Anschlägen von Paris am 13.11.2015 plante er Schnellfeuerwaffen zu beschaffen, bzw. gab an dies zu können; nach dem 22.03.2016, Terroranschläge in Brüssel, suchte er nach Anleitungen zur Sprengstoffherstellung; die letztlich verübte Tat ist dem Anschlag von Nizza am 14.07.2016 nachgebildet.
Sind solche Entwicklungen szene-typisch? Gibt es bestimmte Anschläge, denen eine besondere „Vorbildfunktion“ zukommt und sind Kriterien für eine solche Entwicklung erkennbar? Was bedeutet das für die Sicherheitsbehörden und die GenStA bei der Gefahreneinschätzung und Bewertung von ermittelten Äußerungen?
5. Zu welchem Zeitpunkt wurde zuletzt eine Aktualisierung des Datensatzes zu Anis Amri in der Gemeinsamen Antiterrordatei vorgenommen? Stimmen die Angaben, dass zuletzt am 14. Dezember die Daten zum Aufenthaltsort von Amri aktualisiert wurden?
6. Am 04.02.2016 gibt es einen Gefährdungsvorgang von Seiten BfV und von Seiten LKA NRW, Amri wolle sich Schnellfeuerwaffen besorgen. Vom BKA wurde dazu geäußert, es sei eher auszuschließen. Wie ist man an dieser Stelle zu dieser Einschätzung gekommen? Und was hat dann am 18.2. zur „Hochstufung“ von 7/8 auf
5/8 geführt? Gehen mit einer solchen Hochstufung konkrete Maßnahmen einher?
7. Zum 26. oder 28.1.2016 ist die Rede von einem „Behördenzeugnis“ des BfV mit Hinweis darauf, Amri wolle sich zum Kauf von Schnellfeuergewehren Geld durch Eigentumsdelikte besorgen.
a. Behördenzeugnis heißt, dass das BfV Erkenntnisse verdeckt erhoben hat, und die Informationsbeschaffung nicht gegenüber Polizei und Gerichten aufgedeckt werden soll, ist das richtig? Können wir daraus schließen, dass das BfV in diesem Moment eine V-Person in der Nähe von Amri hatte, oder wie ist das BfV an diese Erkenntnisse gekommen?
b. Warum haben GenStA und LKA Berlin lediglich durch das BfV von dem Vorgang erfahren? Warum haben sich die ermittelnden Behörden des EK Ventum (GBA, BKA, LKA NRW) nicht direkt an Berlin gewandt?
c. In dem Zusammenhang eine Frage zum 04.02.2016. Hier ist die Rede von einem durch BfV und LKA NRW mitgeteilten Gefährdungsvorgang, und zwar steht dann in Klammern „VP-Informationen zu Beschaffung von
Schnellfeuergewehren durch AMRI“. Verstehen wir das richtig, dass hier vom BfV und vom LKA die gleiche VP angeheuert worden ist?
d. Amri soll diese Taten zusammen mit Anderen geplant haben? Sind diese anderen Personen (teilweise) identifiziert worden? Handelt es sich bei den nach der Tat festgenommenen Kontaktpersonen um damalige „Andere“? Sind weitere Verfahren Personen aus diesem Personenkreis geführt worden?
8. Auf welche Weise hat die GenStA von der Körperverletzung durch Amri (Angriff mit Gummihammer) erfahren? Wurde hierzu ein Strafverfahren eingeleitet und i.V.m. der Einstufung als Gefährder und Status als abgelehnter Asylbewerber ein U-Haft-Antrag geprüft?
9. Im März 2016 fiel Amri in einem gegen einen Dritten geführten Verfahren auf. Dabei sind „weitere Accounts“ ausgewertet worden. Um welche Art Accounts handelt es sich und in welchem Umfang war eine Auswertung möglich (Bestands-, Inhalts-, und/oder Verkehrsdaten?)
10. Ca. im April 2016 wurde festgestellt, dass Amri mehrere unterschiedliche Endgeräte nutzt. Gibt es Erkenntnisse über deren Herkunft und/oder Verbleib? Es wurde angegeben, dass dieses Verhalten auf Tipps aus BtM-Zusammenhängen beruht; ist ähnliches Verhalten auch bei anderen Verdächtigen aus dem Phänomenbereich Islamismus festgestellt worden? Können die technischen Maßnahmen zur Aufklärung weiterer Telefonnummern oder Geräte erläutert werden?
11. An mehreren Stellen ist die Rede von der Auswertung mobiler Endgeräte. Welche Möglichkeiten hat die GenStA/POL Berlin, Sperrbidlschirme oder Verschlüsselungen gegen den Willen des Gerätebetreibers auszuwerten?
12. Am 21.09.2016 lief die TKÜ gegen Amri aus, und es verliert sich langsam die Spur. Es reichte offenbar weder wegen eines konkreten Anfangsverdachts zur Strafverfolgung noch zu polizeilichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Wenn Amri sich aber weiter in einem entsprechenden Milieu bewegte, müsste doch noch weiter Ausschau gehalten werden. Warum wurde nichts unternommen, um wenigstens den Aufenthaltsort von Amri zu kennen, wenn es zum Beispiel um die mögliche Abschiebung ging. Die rückte ja am 24.10. näher, als die tunesische Seite die Identität bestätigte, auch wenn noch keine Passersatzpapiere vorlagen. Haben die Behörden nichts mehr unternommen, oder finden sich nicht alle Erkenntnisse in der Chronologie des BMI?
13. War die Darstellung der Weigerung des BAMF, die Pässe nicht herauszugeben ein Einzelfall oder ist das systematisch? Hat sich die Zusammenarbeit mit dem BAMF gebessert?
14. Gibt es neben dem offensichtlichen Wunsch nach besserer finanzieller und/oder personeller Ausstattung weitere Wünsche der GenStA an den Berliner Gesetzgeber?
15. Wurden und wenn ja, inwieweit, Erkenntnisse über den Zusammenhang von Amri und der Fussilet-Moschee in dem Ermittlungsverfahren einbezogen bzw berücksichtigt?
16. Laut Berichterstattung des rbb soll die Polizei die Auswertung von Observationsdaten im Zusammenhang mit der Fussilet-Moschee beendet haben.
Wurde die Generalstaatsanwaltschaft
a. bei dieser Entscheidung der Polizei beteilgt oder darüber informiert und
b. hätten sich die später daraus gewonnene Erkenntnisse auf das Ermittlungsverfahren ausgewirkt?
17. Laut o.g. Berichterstattung soll die Auswertung im Juni eingestellt worden sein. Im Juli und im August wurden weitere Anträge beim Ermittlungsrichter gestellt. Wie steht das im Verhältnis dazu, dass Videoaufzeichnungen aus der Fussilet-Moschee nicht weiter ausgewertet worden sein sollen, inbsesondere wurde es von der Polizei im Gespräch im August mitgeteilt?
18. Welchen Austausch gab es zwischen der Berliner GenStA und
a. der Generalbundesanwaltschaft und
b. Behörden des Landes NRW?
In welcher Form und wann fand dieser jeweils statt?
Die Fragen als PDF: 170206_Fragen_Koa