Thesenpapier der Bürgerinitiative „Licht an im Hubertusbad“ zur 2. Hubertusbadkonferenz
1. Die Bürgerinitiative begrüßt grundsätzlich das gestiegene Interesse verschiedener Investoren das ehemalige Stadtbad Lichtenberg einer neuen Nutzung zuzuführen. Über 2000 Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift und der Teilnahme am Tag des offenen Denkmals deutlich gemacht, dass ihnen die Wiederbelebung des „Hubertusbades“ am Herzen liegt.
2. Die Festsetzung des Wohngebietes Frankfurter Allee Nord als Sanierungs- und Stadtumbaugebiet durch den Senat birgt möglicherweise die letzte Chance, dem Hubertusbad wieder neues Leben einzuhauchen und zu einem lebendigen und attraktiven Bestandteil des Kiezes zu machen. Wir möchten diese Chance im Laufe der nächsten fünf Jahre ergreifen und wollen den Liegenschaftsfonds, den Bezirk Lichtenberg sowie mögliche Investoren bei diesem Unterfangen unterstützen.
3. Wir erkennen an, dass aufgrund hoher Betriebs- und Unterhaltungskosten die Wiedereröffnung als reines öffentliches Stadtbad in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage nicht realisierbar ist.
4. Gleichwohl setzen wir uns als Bürgerinitiative für ein Nutzungskonzept ein, das auch zu bestimmten Zeiten (z.B. Randzeiten in den Morgen- und Abendstunden) eine öffentliche Nutzung zu verhältnismäßigen Preisen ermöglicht. Diese öffentliche Nutzung sollte zumindest durch den Erhalt des kleinen Beckens als Schwimmbecken realisiert werden.
5. Wir erkennen an, dass eine solche öffentliche Nutzungsmöglichkeit einvernehmlich mit dem potentiellen Investor vereinbart werden und sich für diesen betriebswirtschaftlich zumindest nicht negativ darstellen darf.
6. Für das Sanierungs- und Stadtumbaugebiet stehen in den nächsten Jahren begrenzte Mittel i.H.v. 25 Mio. Euro zur Verfügung. Gleichzeitig sind offenkundig öffentliche Investitionsmittel in Größenordnungen für bestimmte, politisch gewollte Projekte aufstockbar (z.B. der voraussichtliche Anstieg der ICC-Sanierungskosten von 182 Mio. auf 328 Mio. Euro). Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bürgerinitiative gegenüber dem Bezirk, dem Abgeordnetenhaus und dem Senat dafür ein, zu prüfen, ob eine finanzielle Beteiligung an einer Sanierung möglich ist. Dadurch soll eine öffentliche Nutzungsmöglichkeit mit dem potentiellen Investor vereinbart werden.