
Presseschau: Berlin: 3382 Strafverfahren gegen Steuersünder eingeleitet
Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen ergingen im Jahr 2020 in 277 Steuerhinterziehungsfällen rechtskräftige Urteile und Strafbefehle. Die zuständigen Gerichte verhängten Freiheitsstrafen in Höhe von 45 Jahren und vier Monaten sowie 36.385 Tagessätze und Geldstrafen in Höhe von 1.429.955 Euro. Bei den eingestellten Steuerstrafverfahren betrug die Summe aller Auflagen 1.645.867 Euro – im Schnitt 5795,30 Euro. Dazu sagt der Abgeordnete Schlüsselburg der Berliner Zeitung: „Steuerbetrug ist ein Betrug an der Gesellschaft und kein Kavaliersdelikt. Ich bin deswegen froh, dass das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen auch im schwierigen Corona-Jahr erfolgreich gegen Steuersünder ermittelt hat.“ Weiterlesen …