
Presseschau: Gericht kippt gerichtliches Verbot des Fahnenverbots
Das Verbot ukrainischer und russischer Flaggen rund um das Gedenken zum 8. und 9. Mai hat für viel Ärger Empörung gesorgt. Doch nun stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klar: Auch bei einer kleinen Versammlung durften am Montag keine ukrainischen Flaggen gezeigt und keine ukrainischen Marsch- und Militärlieder gespielt werden. Mit dieser Entscheidung kippte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am späten Abend einen anderslautenden Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichtes vom selben Tag. Weiterlesen …