Wie kann das trotz Schuldenbremse gelingen?
Berlin wächst und in den nächsten acht Jahren erwarten wir etwa 86.000 Schülerinnen und Schüler mehr. Für sie brauchen wir etwa 70 neue Schulen und das in entschieden kürzerer Bauzeit als bisher. Der Sanierungsstau an den bestehenden Schulgebäuden ist trotz wachsender Aufwendungen bezirklicher Mittel, des Schulsanierungsprogramms und anderer Sonderprogramme immer weiter gewachsen. Der schon jetzt vorhandenen Bau- und Sanierungsbedarf wird mit einem „weiter so wie bisher“ nicht zu bewältigen sein.
Die Auflösung dieses Sanierungsstaus und die Bewältigung des Bedarfs an Neubauten ist eine der großen Herausforderungen in der kommenden Legislaturperiode und darüber hinaus.
Es bedarf einer außerordentlichen Kraftanstrengung und finanzieller Mittel, die sich in Größenordnungen von den bisher eingesetzten erheblich unterscheiden. Sie werden nach unserer Einschätzung nicht allein aus dem laufenden Haushalt finanziert werden können, zumal auch noch in anderen Bereichen in der Stadt erheblicher Sanierungs- und Investitionsbedarf besteht.
Für die Fraktion DIE LINKE muss zuerst die Frage, wie der gewaltige Bau- und Sanierungsbedarf für Schulgebäude unter dem Druck der Schuldenbremse finanziert werden kann, beantwortet werden. Wir schlagen eine Neuordnung der Finanzierung und Verantwortlichkeiten für Schulneubau und -sanierung vor.
Die Aufgaben sollen folgendermaßen zwischen Land und Bezirken aufgeteilt sein:
- Die Bezirke bleiben Eigentümer der Schulgebäude und sind weiterhin für die Verwaltung und Bewirtschaftung und den laufenden baulichen Unterhalt ihrer Schulen verantwortlich, wofür sie 1,3 Prozent ihres Neuwertes zur Werterhaltung (statt bisher 1 Prozent) aus dem Landeshaushalt erhalten sollen.
- Das Land hingegen soll für die Grundsanierung der Schulgebäude und den Schulneubau verantwortlich sein, wofür eine oder mehrere bereits bestehende landeseigene Gesellschaften zuständig sein sollen.
- Diese Landesgesellschaften können Kredite aufnehmen, ohne dass die Schuldenbremse wirksam wird, wenn ihr Eigenfinanzierungsanteil über 50 Prozent liegt und sie ihre Umsätze nicht überwiegend mit staatlichen Stellen erwirtschaften. So könnte das historisch niedrige Zinsniveau für umfassende Investitionen in die öffentliche Infrastruktur genutzt werden.
- Wir halten zwei Modelle für denkbar:
- Modell a) Das Land beauftragt eine landeseigene Gesellschaft, die oben genannte Kriterien erfüllt, mit der Sanierung und dem Neubau von Schulen. Durch die Förderbank des Landes die Investitionsbank Berlin (IBB) erfolgt eine Vorfinanzierung. Der Senat schließt mit der landeseigenen Gesellschaft einen Sanierungsvertrag und zahlt ihr dafür ein Dienstleistungsentgelt. Mit diesen Einnahmen kann die mit der Sanierung beauftragte Gesellschaft den Kapitaldienst bedienen. Eine neugegründete Gesellschaft „Schulbau Berlin“ wird von der landeseigenen Gesellschaft durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit den Planungsleistungen und der Vergabe der Bauaufträge beauftragt. Damit die IBB nicht an die Großkreditgrenze stößt, wird eine Abtretung der Forderung aus dem Sanierungsvertrag notwendig sein.
- Modell b) Die IBB wird vom Land direkt mit der Sanierung und dem Neubau beauftragt und übernimmt auch die Finanzierung. Über einen Geschäftsbesorgungsvertrag übernimmt die Gesellschaft „Schulbau Berlin“ Planungsleistungen und die Auftragsvergabe. Die Refinanzierung erfolgt über die Zahlung eines Dienstleistungsentgelts an die IBB.
- Abgeordnetenhaus und Senat müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Bau- und Sanierungszeiten deutlich verkürzt werden.
- Der Sanierungsstau muss innerhalb der nächsten 10 Jahre beseitigt sein.
- Grundlage der Abarbeitung des Sanierungsstaus und des Schulneubaus müssen eine mit den Bezirken abgestimmte und der neuen Bevölkerungsprognose angepasste Landesschulentwicklungsplanung und der nach dem erfolgten Gebäudescan festgestellte Grundsanierungsbedarf sein.
- Bei alledem müssen Transparenz und Beteiligung der Bezirke als Schulträger, der Landesvertretung, der pädagogischen Fachkräfte sowie der Eltern- und Schülerinnen- und Schülervertretungen gewährleistet werden.
- Mit den Neubau- und Sanierungsmaßnahmen muss auch den heutigen Anforderungen, insbesondere an inklusiver und ganztäglicher Bildung entsprochen werden.
Download WOHER KOMMEN DIE MILLIARDEN FÜR SANIERUNG UND NEUBAU VON SCHULEN