VON SEBASTIAN SCHLÜSSELBURG UND HALINA WAWZYNIAK
An dieser Stelle wurde der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als undifferenziert in der Sache und schädlich in den Auswirkungen kritisiert. Eine Replik.
Die 3. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts habe sich in ihrer Entscheidung zur Mietpreisbremse nicht ausreichend mit der Frage befasst, ob die Eingriffe in das Eigentum der Vermieter noch verhältnismäßig seien, war an dieser Stelle kürzlich zu lesen. So habe die erkennende Kammer zum Beispiel das Instrument der „Erhaltungsgebiete“ nach § 172 Baugesetzbuch unberücksichtigt gelassen.
Der vollständige Artikel ist Exklusiv bei FAZ-Einspruch erschienen: https://www.faz.net/einspruch/weder-freibrief-noch-verfehlte-politik-16426945.html