Presseschau: LTO vom 11.10.2019

BVerfG zu Mietpreisbremse: Die Juristen und Linkspartei-Politiker Sebastian Schlüsselburg und Halina Wawzyniak verteidigen im FAZ-Einspruch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse gegen die von Rechtsanwältin Birgit Spießhofer an gleicher Stelle geäußerte Kritik. Die Erhaltungsgebiete nach § 172 Baugesetzbuch hätten vom Bundesverfassungsgericht nicht als mildere Mittel in Betracht gezogen werden müssen, da sie nicht dem Mieterschutz sondern städtebaulichen Zwecken dienen. Auch der Vorwurf, die Kammer habe die Planungssicherheit für langfristige Immobilieninvestitionen nicht ausreichend berücksichtigt, gehe fehl, da die Abwägung zwischen Eigentumsgarantie und Sozialbindung den Kern der Entscheidung bilde.

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