Presseschau: Gericht kippt gerichtliches Verbot des Fahnenverbots

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor das Verbot für das Zeigen der ukrainischen Flagge in Karlshorst ausgesetzt. Am späten Abend kam dann die Wende.

pa, lex, kop, 9.5.2022 | aktualisiert 10.05.2022 – 10:58 Uhr

Das Verbot ukrainischer und russischer Flaggen rund um das Gedenken zum 8. und 9. Mai hat für viel Ärger Empörung gesorgt. Doch nun stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klar: Auch bei einer kleinen Versammlung durften am Montag keine ukrainischen Flaggen gezeigt und keine ukrainischen Marsch- und Militärlieder gespielt werden. Mit dieser Entscheidung kippte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am späten Abend einen anderslautenden Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichtes vom selben Tag.

Dabei war es um ein Flaggenverbot bei einer kleinen Versammlung am Deutsch-Russischen Museum Berlin-Karlshorst gegangen. „Es verbleibt demnach auch insoweit bei den Regelungen der Allgemeinverfügung der Polizei Berlin“, teilte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts mit.

Die Kundgebung, für die das Fahnenverbot teilweise gekippt wurde, war lediglich für drei Personen in der Zeit von 21.30 bis 22 Uhr angemeldet worden. Der Antragsteller, der aus Baden-Württemberg stammt, hatte gegen die Verfügung geklagt.

Linksfraktion: Instrument der Allgemeinverfügung war falsch

Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus sagte der Berliner Zeitung, das Instrument der Allgemeinverfügung sei falsch gewesen. „Statt mit dem lageunabhängigen Vorschlaghammer hätte man das lageabhängige Skalpell benutzen sollen.“

Die Allgemeinverfügung der Polizei Berlin vom 4. Mai 2022 hatte unter anderem das Zeigen von Fahnen und Flaggen mit ukrainischem Bezug und das Abspielen und Singen ukrainischer Marsch- und Militärmusik in der Nähe von Gedenkstätten und Orten verboten, die dem Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs dienen. Auch das Museum Karlshorst zählt hierzu, an dem die Kundgebung stattfinden sollte. Aggressive SprechchöreBei Kranzniederlegung: Störer skandieren „Melnyk raus!“

Die Polizei wollte mit dem Verbot ein nach eigenen Angaben „suggestiv-militantes Erscheinungsbild“ verhindern. So befürchtete man, dass es besonders um die Gedenkstätten zu Gewalt zwischen ukrainischen und russischen Personen kommen.

Die Entscheidung, das Zeigen der Flaggen hatte vielfach Kritik ausgelöst. Besonders im Ausland war man über die Entscheidung der Behörden aus der Hauptstadt verwundert. Auch der ukrainische Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk hatte das Verbot kritisiert. Melnyk sagte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Wir sind geschockt, dass die Berliner Polizei das Tragen von Fahnen mit ukrainischem Bezug am 8. und 9. Mai verboten hat.“ Dies sei eine Ohrfeige an die Ukraine und ein Schlag ins Gesicht des ukrainischen Volkes. Immerhin

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/verwaltungsgericht-erlaubt-gedenken-mit-ukrainischen-flaggen-li.226907