von Jan Thomsen
Debatte um Amri-Akten. Opposition fordert Entlassung von Behrendts Pressesprecher
Nach einigem Hin und Her um Veränderungen des Aktenkonvoluts der Generalstaatsanwaltschaft zum Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt hat die Opposition personelle Konsequenzen verlangt. CDU und FDP forderten Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) auf, seinen Pressesprecher Sebastian Brux zu entlassen. Der Grund ist eine Twitter-Äußerung von Brux von Karfreitag, in der er den Mitarbeitern des Untersuchungsausschusses zum islamistischen Anschlag vorwarf, Akten der Staatsanwaltschaft verändert zu haben. CDU und FDP nannten diese Vorwürfe übertrieben und falsch. – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/29969024 ©2018
Die CDU-Fraktion teilte mit, man habe „mit Fassungslosigkeit“ zur Kenntnis genommen, wie der Sprecher ungeprüft behauptet habe, von Mitarbeitern des Abgeordnetenhauses seien Ermittlungsakten manipuliert worden. Der FDP-Abgeordnete Marcel Luthe sagte: „Ein plumper Angriff auf das Parlament ist nicht nur eine Frechheit, es zeigt auch, dass der Verfasser die Rolle des Parlaments und seine eigene in unserer Demokratie nicht begriffen hat. Herr Behrendt wird nun zeigen, ob er sich das Demokratieverständnis seines Pressesprechers zu eigen macht oder die Stelle mit jemandem mit Verfassungsverständnis besetzt.“
Brux hatte am Karfreitag getwittert, Original Amri-Akten der Staatsanwaltschaft seien „verändert, beschädigt, Aktenordner entleert & umsortiert“ worden. Dem Bundestags-Untersuchungsausschuss könne Berlin „nicht mehr zusichern, dass Aktenkopien mit den Originalakten übereinstimmen“. Später erklärte er: „In unserem Hause wurde diese Vorgehensweise mit großer Verwunderung und Bestürzung zur Kenntnis genommen, sind die in Rede stehenden Akten doch als Beweismittel für den Untersuchungszweck von großer Bedeutung. Deren Wert ist durch die vorgenommenen Änderungen nunmehr wohl erheblich eingeschränkt.“
Abgeordnetenhaus widerspricht
Auch der Rechtsexperte der Linken, Sebastian Schlüsselburg, spricht von Aktenfälschung. „Die Umsortierung der Originalakten durch das Ausschussbüro ist tatbestandlich die Fälschung und Unterdrückung einer Urkunde. Ermittlungsakten sind Gesamturkunden, die über ihre Einzelbestandteile hinaus einen selbstständigen Erklärungswert haben. Dieser Erklärungs- und Beweiswert wurde durch die unsachgemäße Handhabe jetzt zerstört.“ Es sei zudem ein trauriger Treppenwitz, dass der Anlass für die Einrichtung des Ausschusses eine Urkundenfälschung war und dieser jetzt selber eine vorgenommen habe. Er gehe allerdings davon aus, „dass dies nicht vorsätzlich geschehen ist, sondern ein Versehen war.“
Das Berliner Abgeordnetenhaus widersprach am Dienstag: „Nach jetzigem Kenntnisstand sind auf Anforderung der Senatsjustizverwaltung sämtliche Akten und Unterlagen im Original vollständig zurückgegeben worden. Die Behauptung, es fehle etwas, ist daher unzutreffend.“ Wegen des Zustandes der Akten sei es notwendig gewesen, sie zu ordnen. „Unglücklich war dabei, dass auch die sog. Originalunterlagen zum Zwecke der besseren Handhabbarkeit in ,Schuber’ bzw. Aktenordner umsortiert wurden.“