Presseschau: „Al-Quds-Marsch und Corona-Demonstrationen zunächst einmal hinnehmen“

von Annika Leister

BerlinDie rot-rot-grüne Koalition will das Versammlungsrecht reformieren. Einige neue Freiheiten für Demonstranten sind vorgesehen – aber auch ein Passus, der das Verbot volksverhetzender Versammlungen erleichtert. Der Entwurf ist bereits jahrelang geplant und war zuletzt monatelang in Arbeit. Ein hart abgerungener Kompromiss zwischen SPD, Linke und Grünen, jetzt auf der Ziellinie. In den vergangenen Wochen aber machte Berlin mit gekippten Demo-Verboten und Reichsbürgern auf den Reichstagstreppen Schlagzeilen. Was verändert Corona, was die Corona-Proteste? Ein Gespräch mit Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linken, über die Grenzen der Versammlungsfreiheit und die des guten Geschmacks. 

Die Bannmeile um das Abgeordnetenhaus soll reduziert werden, es soll auch auf Privatgelände demonstriert werden dürfen, das Vermummungsgebot soll gelockert werden. Haben die Proteste, die wir in Berlin in den vergangenen Wochen erlebt haben, Sie in Bezug auf die Lockerungen zum Umdenken gebracht?

Überhaupt nicht. Unsere Leitlinie ist, die Versammlungsfreiheit zu stärken. Wir machen nicht nur das Versammlungsgesetz für das Bundesland, sondern zugleich auch für die Bundeshauptstadt. Da stehen wir in einer besonderen Verantwortung.

Bei den Corona-Protesten am 29. August wurden die Treppen des Reichstags von Demonstranten mit Reichsflaggen besetzt. Sie wollen jetzt Proteste in direkter Nähe zum Abgeordnetenhaus erlauben – und auch Versammlungen auf Privatgelände.  

Die Situation am Reichstag war nicht hinnehmbar. Sie war aber kein Problem der Rechtsgrundlage, sondern ein Problem der konkreten Polizeitaktik. Die Situation ist unterschätzt worden. Nach unserem Entwurf soll es, auch zu Sitzungszeiten, in Zukunft grundsätzlich erlaubt sein, innerhalb des befriedeten Bezirks des Abgeordnetenhauses zu demonstrieren. Es sei denn, der Präsident des Abgeordnetenhauses unterbindet die Versammlung explizit. Das war vorher andersherum: Versammlungen in der alten Bannmeile waren erst einmal grundsätzlich verboten. Wenn es darum geht, auf privatem Grund zu demonstrieren, gehen wir so weit wie kein anderes Bundesland bisher: Es wird zum Beispiel möglich sein, in der Mall of Shame zu demonstrieren.

Sie meinen die Mall of Berlin am Leipziger Platz?

Ja, man wird dort demonstrieren, sich versammeln, Flyer verteilen können. Das ist unser versammlungsrechtlicher Beitrag dazu, privatisierte Räume wieder öffentlich zu machen.

Eine Verschärfung in einem entscheidenden Punkt ist allerdings auch vorgesehen: Demos sollen in Zukunft leichter verboten werden können, wenn sie zum Beispiel volksverhetzenden Charakter haben. Was ändert sich genau?  

Wir haben den alten Zopf der sogenannten „öffentlichen Ordnung“ abgeschnitten. Über diesen Weg wurde immer wieder versucht, bestimmte geschmacklose Veranstaltungen zu verbieten. Das hat aber vor den Gerichten nie Bestand gehabt, weil die „öffentliche Ordnung“ auf das sittliche Empfinden der Bevölkerung abstellt. Das ist ein sehr, sehr unbestimmter Rechtsbegriff. Mit diesem Argument könnte man eigentlich jede Demonstration verbieten, deren Meinung irgendwem nicht passt. Wir ändern das jetzt. Mit dem vorgesehenen Paragraf 14 haben wir versucht, Tatbestände zu schaffen, bei denen im äußersten Notfall Beschränkungen bis hin zu einem Verbot erlassen werden können. Wenn Anmelder gegen einen solchen Beschluss vorgehen, entscheiden im Einzelfall natürlich nach wie vor die Gerichte.

Fackelzüge von Nationalsozialisten durchs Scheunenviertel oder Verbrennungen der Israel-Flagge vor dem Brandenburger Tor wollen wir nicht haben. Das machen wir damit klar.

Welche Tatbestände könnten zu so einem Verbot führen?

Das betrifft insbesondere Versammlungen, die volksverhetzend sind, die die Opfer des Nationalsozialismus verhöhnen oder den Nationalsozialismus und seine Repräsentanten glorifizieren. Fackelzüge von Nationalsozialisten durchs Scheunenviertel oder Verbrennungen der Israel-Flagge vor dem Brandenburger Tor wollen wir nicht haben. Das machen wir damit klar.

Israelflaggen werden auch auf dem antisemitischen Al-Quds-Marsch verbrannt. Ihre Verbotspassage konzentriert sich sehr auf Neonazis. Taugt sie, um den Al-Quds-Marsch zu verbieten?

Das wird man sehen. In der Vergangenheit haben Innensenatoren unterschiedlicher Parteien versucht, den Al-Quds-Marsch vorab zu verbieten oder vor Ort aufzulösen – mit Verweis auf den Tatbestand der Störung der öffentlichen Ordnung. Das hat regelmäßig nicht funktioniert. Vielleicht wird mit den neuen Tatbeständen anders entschieden.

Was ist Ihre Grundlage für den neuen Verbotsansatz?

In Berlin sieht die Landesverfassung vor, dass Maßnahmen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, nach Möglichkeit unterbunden werden. Das ist ein Auftrag, der in der Berliner Verfassung verankert ist, man könnte sagen: ein antifaschistischer Gestus. Den haben wir ernstgenommen – aber maßvoll implementiert. Aus meiner Sicht sollte man Demonstrationen wie den Al-Quds-Marsch oder die Corona-Demonstrationen aber zunächst einmal hinnehmen und dann vor Ort sehr genau beobachten, ob die Grenzen, die wir gesetzt haben, überschritten werden – und erst dann gegebenenfalls einschreiten.

Beispiel Corona-Demos: Der Protest am 29. August durfte stattfinden, der Demozug erstreckte sich mit Zehntausenden Teilnehmern durch große Teile der Innenstadt. Kann eine so große Demo realistisch überhaupt aufgelöst werden, wenn sie einmal in Bewegung ist?

Bei jeder einzelnen Versammlung muss genau abgewogen und hingesehen werden. Bei der Corona-Demo am 29. August war ich als parlamentarischer Berichterstatter unterwegs. Was mich überrascht hat: Es gab immer wieder Abschnitte, wo die Leute halbwegs Abstand gehalten haben – zum Beispiel auf der Straße des 17. Juni. Dann gab es aber natürlich Stellen, wo – möglicherweise auch bewusst – enge Abschnitte besetzt wurden, wo überhaupt nicht mehr auf die Abstandsregeln geachtet wurde. Hier ist entscheidend, dass die Polizei zunächst immer gegen Einzelne vorgeht, die gegen die Regeln verstoßen – nicht gegen die gesamte Versammlung.

Rechtlich war die Verbotsverfügung nicht engmaschig genug begründet. Mit den Argumenten, die man angebracht hat, hätte man letzten Endes auch viele andere Demonstrationen verbieten können. Das war höchst problematisch.

Ein Plädoyer der Linken für ein Demo-Recht für Querdenker?

Es ist gerade der Wesenszug unserer Demokratie, dass wir im friedlichen Meinungskampf auch Meinungen zulassen, die uns nicht gefallen, die der Mehrheit der Gesellschaft nicht gefallen, die vielleicht auch völlig irrational sind. Das müssen wir aushalten als Demokratie. Es ist an der Stelle nicht sinnvoll, mit Verboten zu arbeiten. Ich würde im Gegenteil empfehlen, mehr direkte Demokratie zuzulassen und auch im Grundgesetz, auf Bundesebene, Volksinitiativen und Volksbegehren zu ermöglichen.

Wie bewerten Sie Geisels Demoverbot für die Coronaproteste am 29. August, das von den Gerichten gekippt wurde?

Rechtlich war die Verbotsverfügung nicht engmaschig genug begründet. Mit den Argumenten, die man angebracht hat, hätte man letzten Endes auch viele andere Demonstrationen verbieten können. Das war höchst problematisch. Zu dem Zeitpunkt gab es auch noch keinen Sturm auf den Reichstag, nicht die kritische Lage mit mehr als 200 Festnahmen vor der russischen Botschaft. Politisch fand ich das Verbot auch schwierig, weil es das Narrativ dieser Leute von einer Diktatur, von Zensur und Lügenpresse bestätigt. Statt mildere Mittel zu prüfen, hat man von Anfang an auf das schärfste und letzte Mittel gesetzt. Das hat die Versammlungslage vor Ort auch noch einmal erschwert.

Jetzt hat der Senat allen Demonstrationen ab 100 Teilnehmern die Mundschutz-Pflicht auferlegt.

Ich kann die Entscheidung des Senats nachvollziehen. Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eine sehr verhältnismäßige Einschränkung. Es ist natürlich trotzdem schade, denn das Abgeordnetenhaus hat früh dafür gesorgt, dass die zahlenmäßigen Beschränkungen für Demonstrationen aufgehoben wurden, auf Abstandsregeln gesetzt und nur erforderlichenfalls Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Das war ein klares Signal dieses Parlaments für die Versammlungsfreiheit. Die Leute, die da gegen die angebliche Corona-Diktatur demonstrieren, die sich darstellen als Kämpfer für die Freiheitsrechte, haben dafür gesorgt, dass es in der Reaktion nun zu einer Einschränkung für alle gekommen ist.

Die Leute, die da gegen die angebliche Corona-Diktatur demonstrieren, die sich darstellen als Kämpfer für die Freiheitsrechte, haben dafür gesorgt, dass es in der Reaktion nun zu einer Einschränkung für alle gekommen ist.

Sie besprechen jetzt noch den Entwurf mit vielen Parteien, der Polizei, Zivilgesellschaft. Wann und wie geht es weiter?

Die Fraktionen haben den Entwurf eingebracht. Wir wollen ein breites Feedback erhalten. Ich habe schon mit der Gewerkschaft der Polizei, mit Fridays for Future und mit der Humanistischen Union gesprochen. Wir planen mit den Fraktionen außerdem ein digitales Fachgespräch und werden natürlich eine Anhörung im Ausschuss haben. Bisher haben wir ganz gutes Feedback bekommen – auch von der Polizei.

Das kommt selten vor beim rot-rot-grünen Senat.

Einige unserer Vorhaben schaffen auch für die Polizei an bisher problematischen Stellen Rechtssicherheit und Erleichterungen. Zurzeit haben sie zum Beispiel das Problem: Wenn entschieden wird, dass eine Versammlung aufgelöst werden soll, dann hat das sofort zu passieren. Wir haben das gelockert: Selbst wenn es zu der Ultima Ratio der Auflösung kommt, muss es nicht unbedingt und sofort durchgesetzt werden. Es kann auch noch kurz abgewartet und die Situation abgewogen werden.

Der Republikanische Anwälteverein beklagt, man merke dem Entwurf deutlich die Kompromisse an, er sei kein großer Wurf.

Dass Kompromisse geschlossen werden, liegt in der Natur der Sache, wenn eine Dreierkoalition ein Gesetz entwirft. Es ist auch kein Geheimnis, dass wir neben dem Versammlungsfreiheitsgesetz auch noch die Änderungen des ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) verhandelt haben. Hätten wir Linke beim ASOG mehr Eingriffsbefugnisse zugelassen, dann hätte die SPD beim Versammlungsfreiheitsgesetz sicher auch noch mehr gemacht. Aber, das ist wichtig: Wir kommen in jedem Gesetz zu einem Kompromiss, den wir tragen können, und der rechtlich auch noch Sinn ergibt.

Wo mussten Sie am meisten zurückstecken?

Ich hätte mir gewünscht, dass wir auf das Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot komplett verzichtet hätten. Es besteht noch, es ist leider auch noch eine Straftat. Aber das Mitführen von Gegenständen wie Sonnenbrillen, Schals und Luftpumpen ist jetzt kein Grund mehr für eine Anzeige. Wir haben auf diese Art viele Versammlungsteilnehmer entkriminalisiert. Das ist ein Kompromiss – aber einer, zu dem wir stehen können.

Zur Person 

Sebastian Schlüsselburg, 37 Jahre, Diplom-Jurist, ist rechtspolitischer Sprecher der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus. Er ist seit 2005 Mitglied der PDS. 2016 wurde er in Lichtenberg mit 32,8 Prozent der Stimmen direkt ins Abgeordnetenhaus gewählt – das beste Ergebnis für die Linke landesweit. 

Quelle: Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/al-quds-marsch-und-corona-demonstrationen-zunaechst-einmal-hinnehmen-li.105156