Eine Gruppe junger Eigentümer hat das letzte Wohnhaus am Rande eines gewerblich geprägten Gebietes in der Wartenbergstraße erworben. Sie ertüchtigen das Gebäude seit Jahren. Die Eigentümer haben eine freiwillige Selbstverpflichtung die Räume nicht über 200€-250€ pro Monat warm mit Strom und Internet zu vermieten. Sie schaffen bezahlbaren Wohnraum. Das von Stadträtin Monteiro geführte Amt für Stadtentwicklung hat am 29.1.2019 eine Nutzungsuntersagung wegen illegalen Wohnens mit einer Zwangsgeldandrohung von insgesamt 45.000 Euro gegen die Eigentümer verfügt und die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet.
Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat am 23. April 2019 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die sofortige Vollziehbarkeit ausgesetzt und überdies festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Nutzungsuntersagung nach § 80 Satz 2 Bauordnung Berlin nicht vorliegen:
„Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, denn die für die Errichtung und die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken offensichtlich erteilte Baugenehmigung hat sich entgegen dem Antragsgegner nachderzeitigem Kenntnisstand nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gemäß § 43 Abs. 2 Alt. 5 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Bln auf sonstige Weise dadurch erledigt, dass das Gebäude über längere Zeit nicht bewohnt wurde. Eine solche Erledigung ist nämlich bei verwirklichten Baugenehmigungen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur dann anzuerkennen, wenn ein eindeutiges Geschehen den Schluss auf eine solche Erledigung zulässt (OVG Bln-Bdg, Urteil vom 8.11.2018 – 2 B 4.17 – juris Rn. 2).“
Hierzu erklärt der direkt gewählte Wahlkreisabgeordnete und rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin, Sebastian Schlüsselburg:
Als Abgeordneter hatte ich selbst umfängliche Akteneinsicht in den Vorgang und habe versucht zwischen dem Bezirksamt und den Eigentümern zu vermitteln. In den Akten findet sich kein Beleg, der eine Nutzungsuntersagung rechtfertigen könnte. Im Gegenteil: Es handelt sich bei dem Gebäude um ein Wohngebäude. Selbst wenn es in der Nachwendezeit oder auch in jüngerer Vergangenheit zu Nutzungsunterbrechungen gekommen sein sollte, führt dies nicht zum Wegfall des Bestandschutzes für die Wohnzwecknutzung.
Es ist ein Skandal, dass mit Wissen und Wollen der Stadträtin Monteiro überhaupt eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wurde. Hier wird leichtfertig mit der Existenz junger Menschen gespielt, die hier ihr Eigentum nutzen und zugleich einen Arbeits- und Lebensraum für den Kiez entstehen lassen. Solche Projekte verdienen gerade in der Zeit von Mietenwahnsinn und Bodenspekulationen die Unterstützung der Politik und nicht ihre Gegnerschaft.
Ich habe den Eindruck, dass es der Stadträtin hier wieder einmal darum geht in ihrer Rolle als Jeanne D’Arc der Gewerbegebiete aufzutreten. Dafür besteht keine Notwendigkeit. 15,6 Prozent der Gesamtfläche des Bezirks sind Gewerbeflächen. Damit liegt Lichtenberg auf Platz zwei aller Bezirke. Gleichzeitig hat Lichtenberg den geringsten Umsatz im verarbeitenden Gewerbe und erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Einwerbung von Wirtschaftsfördermitteln. Wir haben kein Flächenproblem, sondern ein Problem mit einer konzeptlosen Wirtschaftspolitik.
Ich fordere Frau Stadträtin Monteiro auf, diesen Irrweg unverzüglich zu beenden und dem Widerspruch der Eigentümer stattzugeben, bevor das Bezirksamt eine peinliche Niederlage im Hauptsacheverfahren erleiden wird.