Er [Schlüsselburg] hält Schwarzfahren für ein „Bagatelldelikt“ und den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch, der 1935 eingeführt wurde, für überholt. „Das Strafrecht sollte Ultima Ratio sein“, sagt der Jurist. Er kritisiert die hohen Kosten, die durch Ersatzstrafen entstehen. Die liegen nach Senatsangaben bei 150 Euro pro Nacht. Im Schnitt, so Schlüsselburg, würden Ersatzstraftäter 30 bis 60 Tage in Haft bleiben. Er hofft auf eine baldige Bundesratsinitiative, langfristig aber einen kostenfreien ÖPNV. Weiterlesen …