Die Berliner CDU scheiterte im Abgeordnetenhaus mit einer Initiative für ein generelles Verbot an der rot-rot-grünen Koalition. Diese Arbeit erledigt nun der Bundestag.
Berlin Als Demonstranten vor über zwei Jahren in Berlin Israel-Fahnen und den Davidstern verbrannten, war die Empörung von Politikern und Öffentlichkeit groß. Antisemitismus werde nicht geduldet, hieß es allerorten. Im Dezember 2017 hatten muslimische Judenhasser in Berlin Israel-Fahnen angezündet, um gegen die Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem zu protestieren. Die Bilder aus Berlin gingen um die Welt.
Seitdem beraten Politiker, wie künftig verhindert werden kann, dass derartige Symbole geschändet werden. Denn ausländische Fahnen sind im Strafgesetzbuch nur geschützt, wenn sie offiziell gehisst wurden, etwa vor Botschaften oder bei Staatsbesuchen. Auch im Abgeordnetenhaus wurde seither um ein Verbot von Flaggenverbrennungen gestritten. Doch in der vergangenen Woche scheiterte es – an der Linkspartei.
Im Rechtsausschuss brachte die CDU einen Antrag für einen Beschluss des Abgeordnetenhauses ein. Das Parlament sollte den Senat auffordern, eine Bundesratsinitiative zu starten, um den Paragrafen 104 des Strafgesetzbuches zu erweitern. Auch das Verbrennen oder Zerstören von Fahnen auf Kundgebungen solle darin erfasst sein. Der Antrag sah auch vor, dass der Paragraf auch auf Symbole mit religiöser Bedeutung – etwa den Davidstern erweitert werden sollte. Die Linkspartei war dagegen. Wegen der Koalitionsdisziplin lehnten auch SPD und Grüne den Antrag ab.
Flaggenverbrennen „vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt“
„Wir wollen das über das Versammlungsrecht lösen und nicht über das Strafrecht“, begründet der rechtspolitische Sprecher der Linkspartei, Sebastian Schlüsselburg. „Die Linksfraktion verurteilt jegliche Verbrennung von Israel-Fahnen oder jüdischer Symbole. Besonders vor dem Hintergrund, dass in Berlin die Shoa organisiert wurde“, sagt er. „Aber man kann ein Verbot mit versammlungsrechtlichen Möglichkeiten durchsetzen. Dafür haben wir im geplanten neuen Versammlungsfreiheitsgesetz eine gute Regelung gefunden.“ Er hält es aber für problematisch, das Verbrennen von Fahnen pauschal unter Strafe zu stellen.
Anfang 2018 hatte die rot-rot-grüne Koalition beim Wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses ein Gutachten erbeten, ob das Verbrennen ausländischer Nationalflaggen bei Versammlungen nach geltendem Recht unterbunden werden kann. Der Parlamentsdienst kam zu dem Schluss, dass das Verbrennen von Fahnen als symbolische Handlung durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sei und den Schutz der Meinungsfreiheit genieße. Denkbar sei ein Untersagen bei Demos und Kundgebungen als Mittel der Gefahrenabwehr, wenn das Verbrennen von Flaggen eine Verletzungsgefahr von Teilnehmern mit sich bringe.
„Israel ist ein Sonderfall. Alles andere müssen wir aushalten.“
Wegen der schockierenden Bilder von 2017, die dem Image Deutschlands im Ausland schadeten, machte sich auch der Bundestag Gedanken. So entstand die Idee, nur das öffentliche Verbrennen der israelischen Fahne unter Strafe zu stellen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hielt dies in einer Stellungnahme vom März 2018 für zulässig: „Ein Straftatbestand, der die Verunglimpfung allein der israelischen Flagge unter Strafe stellt, könnte mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein. Im Lichte der fortwirkenden, besonderen, geschichtlich begründeten Verantwortung Deutschlands, erschiene es nicht willkürlich, die israelische Flagge in besonderer Weise zu schützen.“ Die israelische Botschaft bat jedoch darum, auf ein Sonderrecht nur für die israelische Fahne zu verzichten, wie eine Sprecherin bestätigt.
Sebastian Schlüsselburg hätte eine solche Regelung für überlegenswert gehalten. „Weil man damit ein klares Wertebekenntnis und eine Verantwortung gegenüber unserer Geschichte bewiesen hätte. Israel ist ein Sonderfall. Aber alles andere müssen wir aushalten“, sagt er. „Wir sollten nicht pauschal die Meinungsfreiheit einschränken, auch wenn wir solche Handlungen und Äußerungen persönlich widerlich finden.“
„Ein Code dafür, dass Menschen vernichtet werden sollen“
Genau das sieht Elio Adler, Vorsitzender des Vereins Werteinitiative – jüdisch-deutsche Positionen anders. „Hinter jeder Landes-Fahnenverbrennung steht keine abweichende Meinung, sondern der Code, dass Menschen vernichtet werden sollen. Das fällt nicht unter Meinungsfreiheit“, sagt er. Es brauche keine Sonderregelung für Israel. „Es ist wichtig, dass Fahnenverbrennung generell verboten wird, denn es gibt keine besseren oder schlechteren Opfer.“
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Sven Rissmann, findet die Aktion der Linken verstörend. „Es ist ein Armutszeugnis für die Koalition, dass sie sich nicht zu einem klaren Bekenntnis durchringen konnte. Berlin hätte hier ein Signal setzen können, weil die Fahnenverbrennungen von hier ausgegangen sind.“
Inzwischen erledigt der Bundestag die Arbeit. In erster Lesung beriet er vergangene Woche über ein Verbot der Schändung von Flaggen. Die Initiative dafür ging vom Bundesrat aus, der ursprünglich nur die EU-Flagge im Blick hatte, was aber von CDU, CSU und SPD auf Flaggen ausländischer Staaten erweitert wurde. Der Anstoß für die Bundesratsinitiative kam allerdings nicht aus Berlin – sondern aus Sachsen.