Klarstellung: Impfpflicht kann nur auf Bundesebene entschieden werden

Photographer: Armin Kübelbeck, CC-BY-SA, Wikimedia Commons

Am 16.3. berichtete die Berliner Zeitung über die Antwort auf meine parlamentarische Anfrage zu der Entwicklung der meldepflichtigen Krankheiten in Berlin. Ich hatte nach diesen Zahlen gefragt, weil ich wissen wollte, ob die Aussage der CDU, es gäbe in Berlin weiterhin eine hohe Anzahl von Masernerkrankungen, den Tatsachen entspricht. Die CDU hat nämlich aufgrund dieser Aussage im Abgeordnetenhaus beantragt, Kita-Plätze nur noch an gegen Masern geimpfte Kinder zu vergeben.

Zu den Fakten:

  1. In ausnahmslos allen Berliner Bezirken sind die Masernerkrankungen seit 2015 signifikant gesunken. In Lichtenberg gab es im Jahr 2016 lediglich 6 Fälle. Die Aussage der CDU, die Masernfälle würden weiterhin hoch sein oder gar steigen, ist also falsch.
  1. Habe ich als Rechtspolitiker eine rechtliche Bewertung des CDU-„Vorschlages“ unternommen, Kita-Plätze nur noch an gegen Masern geimpfte Kinder zu vergeben. Dies ist meine Aufgabe.

Nach der aktuell gültigen Rechtslage ist der Vorschlag der CDU rechtswidrig. Warum? Ganz einfach: Der Bundestag hat für 1-3-jährigen Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz eingeführt. In diesem Bundesgesetz steht gerade nicht, dass dieser Anspruch nur dann besteht, wenn zuvor eine Masernimpfung stattgefunden hat. Wenn Berlin als Bundesland diesen „Vorschlag“ der CDU folgen würde, würden wir also gegen geltendes (Bundes-)Recht verstoßen. Die Einführung einer Impfpflicht quasi durch die Hintertür, nämlich über die Kopplung an die Vergabe von Kitaplätzen, ist auf Landesebene nicht möglich. Das kann nur im Bundestag geregelt werden. Das Abgeordnetenhaus kann es nicht. Nach aktueller Rechtslage kann eine Landesregierung eine Impfflicht nur dann zwangsweise anordnen, wenn und soweit eine Epidemie festgestellt wird. Das ist bisher nicht geschehen und die vorliegenden Zahlen belegen zumindest bei den Masern das Gegenteil.

Grundsätzliches:

Recht ist veränderbar. Ich bin sehr dafür z.B. über die Einführung einer allgemeinen Schutzimpfflicht zu diskutieren. Ich bin aber dafür solch eine Diskussion auf der Grundlage von Fakten zu führen und nicht mit anderen Themen, in diesem Fall dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, zu vermengen. Und gerade wenn man es mit einem Anliegen ernst meint, sollte man das Thema auch dort beantragen, wo es tatsächlich entschieden werden kann. In diesem Falle im Bundestag. Impfen ist wichtig und ich empfehle allen Eltern die empfohlenen Schutzimpfungen bei ihren Kindern vornehmen zu lassen. Solange der Bundestag aber keine Schutzimpfpflicht beschließt, haben wir keine Handhabe Eltern zu einer Impfung ihrer Kinder zu zwingen. Es ist vor allem die Aufgabe der Kinderärzte z.B. im Rahmen der Frühuntersuchungen dafür zu sorgen, dass Eltern ihre Kinder impfen lassen.

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