Geschäftsreisende sollen auch Übernachtungssteuer zahlen
Aktualisiert: 09.10.2022, 07:00 | Lesedauer: 5 Minuten | Dominik Bath
Koalitionsplänen zufolge soll die Übernachtungssteuer künftig auch von Geschäftsreisenden erhoben werden. Bislang zahlen nur Touristen.
Berlin. In Berlin könnte künftig auch von Geschäftsreisenden die sogenannte City Tax erhoben werden. Die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, wonach die Übernachtungssteuer ab dem 1. Januar 2024 auch von Gästen gezahlt werden soll, die aus beruflichen Gründen eine Nacht in der Hauptstadt verbringen. Das Papier liegt der Berliner Morgenpost exklusiv vor.
Bislang wird die Steuer nur von Touristen erhoben, die privat in einem Hotel, einer Pension oder in Ferienwohnungen übernachten. Sie beträgt fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises. Gezahlt
werden muss die Abgabe seit 2014, sie fließt direkt in die Landeskasse. Mit der Einführung der City Tax war auch auf die Senkung der Umsatzsteuer für Hotels Anfang 2010 reagiert worden. Die Hotelbranche sah sich durch den Aufwand einseitig benachteiligt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Übernachtungssteuergesetzes befindet sich jetzt in Abstimmung mit den anderen Regierungsfraktionen im Abgeordnetenhaus. Von den Grünen gab es erste positive Zeichen, zustimmen zu wollen. „Wir tragen diesen Entwurf mit“, sagte der Sprecher für Finanzen, André Schulze, der Morgenpost. Die SPD zeigte sich hingegen skeptisch. „Ich glaube, die Hotels haben schon genug Probleme, und wir wollen ja, dass dienstliche Übernachtungen in Berlin weiter stattfinden“, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Jörg Stroedter. Der Linken-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg, der das Papier federführend verfasst hatte, verwies auf eine neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter in Karlsruhe hatten im März die von Kommunen und Städten erhobene Übernachtungssteuer vollumfänglich für verfassungskonform erklärt und dabei ausdrücklich betont, dass eine Besteuerung der Geschäftsreisen zulässig und verhältnismäßig ist.
Quelle: https://www.morgenpost.de/berlin/article236622763/City-Tax-auch-fuer-Geschaeftsreisende.html (Paywall)